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Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank
2005

Nachdem der Souverän im Jahr 2002 sowohl die Solidaritätsstiftung als auch die Goldinitiative abgelehnt hatte, unterbreitete der Bundesrat 2003 die "Botschaft zur Verwendung von 1'300 Tonnen Nationalbankgold und zur Volksinitiative Nationalbankgewinne für die AHV". Die Vorlage des Bundesrates scheiterte jedoch in der Wintersession 2004, weil der Ständerat zum zweiten Mal Nichteintreten beschloss. Damit wurde die von den Kantonsregierungen vertretene Haltung bestätigt, dass zur Regelung der Verwendung das geltende Recht genügt.
Am 2. Februar 2005 beschloss der Bundesrat, dass der Erlös aus dem Verkauf der von der Nationalbank für die Geldpolitik nicht mehr benötigten 1?300 Tonnen Gold gemäss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund gehen soll. Nachdem die Generalversammlung der Nationalbank am 29. April 2005 mit ihren Beschlüssen entsprechende Voraussetzung geschaffen hat, wurden die Golderlöse noch im Berichtsjahr an Bund und Kantone ausgeschüttet.


2004


Das Berichtsjahr stand im Zeichen der parlamentarischen Beratung über die "Botschaft zur Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold und zur Volksinitiative Nationalbankgewinne für die AHV". Während der Nationalrat das Nationalbankgold und die Nationalbankgewinne vor allem zugunsten der AHV einsetzen will, verteidigte der Ständerat die verfassungsrechtlichen Ansprüche der Kantone.
Die Vorlage des Bundesrates zum Nationalbankgold scheiterte in der Wintersession, weil der Ständerat zum zweiten Mal Nichteintreten beschloss. Damit wurde die von den Kantonsregierungen vertretene Haltung bestätigt, dass zur Regelung der Verwendung das geltende Recht genügt. Zur KOSA-Initiative, die von beiden Räten abgelehnt wird, unterbreitete der Nationalrat einen Gegenvorschlag, die Nationalbankgewinne künftig je hälftig an die AHV und die Kantone zu verteilen. Die KOSA-Initiative wird 2005 weiterberaten.
Die KdK hat die parlamentarischen Beratungen aufmerksam verfolgt und sich dabei stets auf den Standpunkt gestellt, dass die Kantone nach Art. 99 Abs. 4 BV einen Anspruch auf zwei Drittel des Nationalbankgoldes und der Nationalbankgewinne haben. Deshalb lehnen die Kantonsregierungen auch die Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" (KOSA-Initiative) und den diesbezüglichen Gegenvorschlag des Nationalrates entschieden ab.
Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Mittel sind die Kantone frei. Sie verfügen über die politischen Gremien und Instrumente (Volksrechte, Kantonsparlamente und Regierung), um über die Verwendung einen demokratischen, bürgernahen Entscheid zu treffen. Dank ihrer Nähe zum Volk und den je regional unterschiedlichen Problemen bieten die Kantone Gewähr für einen haushälterischen und den kantonalen Gegebenheiten angepassten Umgang mit den ihnen zustehenden Mitteln. Im Vordergrund steht klar ein nachhaltiger Schuldenabbau.


2003

Nachdem der Souverän im September 2002 sowohl die Solidaritätsstiftung als auch die Goldinitiative abgelehnt hatte, unterbreitete der Bundesrat am 20. August die "Botschaft zur Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold und zur Volksinitiative Nationalbankgewinne für die AHV". Im Hinblick auf die bevorstehenden Beratungen in den Eidgenössischen Räten begrüsste die Plenarversammlung vom 3. Oktober die Botschaft des Bundesrates, weil sie in materieller Hinsicht grundsätzlich der bisherigen Haltung der Kantone entspricht und sich am verfassungsrechtlichen Verteilschlüssel orientiert, wonach der Reingewinn der Nationalbank zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zusteht (Art. 99 Abs. 4 BV).
In Bezug auf die Frage, ob das Kapital oder die Erträge ausgeschüttet werden sollen, sind die Kantonsregierungen mit der anvisierten Substanzerhaltung einverstanden. Die Auslagerung des Goldvermögens an einen Fonds zur Bewirtschaftung und die dazu vorgesehene Verfassungsgrundlage werden akzeptiert, wären aus Sicht der Kantonsregierungen jedoch nicht notwendig. Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Mittel sind die Kantone frei. Sie sind politisch autonom und verfügen über die politischen Gremien und Instrumente (Volksrechte, Kantonsparlamente und Regierung), um über die Verwendung der ihnen zustehenden Mittel einen demokratischen, bürgernahen Entscheid zu treffen.
Die Kantone haben einen verfassungsmässigen Anspruch auf die ihnen zustehenden Erträge aus dem Goldvermögen, und zwar bedingungslos. Deshalb wäre es nach Auffassung der Kantonsregierungen unzulässig, die den Kantonen zustehenden Mittel im Rahmen von Sanierungen des Bundeshaushaltes anzurechnen und gestützt darauf allfällige Lastenabwälzungen auf die Kantone zu rechtfertigen. Die Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" lehnen die Kantonsregierungen entschieden ab.


2002

Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 22. September lehnte die KdK im Juni die SVP-Goldinitiative dezidiert ab und unterstützte den Gegenentwurf "Gold für AHV, Kantone und Stiftung". Nach Auffassung der Kantonsregierungen stellte der Gegenentwurf eine ausgewogene und nachhaltige Lösung dar, die den Anliegen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und den Kantonen Rechung trug und zudem eine Brücke in Zukunft schlug.
Nach der Absage des Souveräns an Solidaritätsstiftung und Goldinitiative (doppeltes Nein) sprach sich die KdK im Oktober dezidiert dafür aus, dass die Verteilung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank nun nach dem in der Bundesverfassung verankerten Verteilschlüssel (Art. 99 Abs. 4) zu erfolgen hat. Demnach steht der Reingewinn der Nationalbank zu mindestens zwei Dritteln den Kantonen zu.
Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Mittel sind die Kantone frei. Sie sind politisch autonom und verfügen über die politischen Gremien und Instrumente (Volksrechte, Kantonsparlament und Regierung), um über die Verwendung der ihnen zustehenden Mittel einen demokratischen, bürgernahen Entscheid zu fällen.
Ob das Kapital ausgeschüttet werden soll oder die Erträge, haben die Kantonsregierungen noch offen gelassen. Im Vordergrund steht jedoch die Ausschüttung des Kapitals.