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Verständigungslösung zu offenen finanzpolitischen Geschäften im Verhältnis Bund - Kantone |
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Nach einem intensiven Verhandlungsprozess zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der KdK verabschiedeten der Bundesrat und die Kantonsregierungen Ende Oktober 2010 ein aus vier Teilen bestehendes Paket zu offenen finanzpolitischen Geschäften im Verhältnis Bund - Kantone: Der Bundesbeitrag an den Finanzausgleich wird dauerhaft um 112 Millionen pro Jahr erhöht, um die festgestellte Abweichung der Haushaltsneutralität vollständig zu kompensieren. Im Konsolidierungsprogramm (KOP) werden auf fünf, die Kantone stark belastende Massnahmen im Umfang von gesamthaft rund 52 Millionen pro Jahr verzichtet. Im Gegenzug unterstützen die Kantone die übrigen KOP-Massnahmen. Im Rahmen des Neuen Netzbeschlusses Nationalstrassen (NEB) prüft das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die Strassenbeiträge an die Kantone um jährlich lediglich 30 statt 105 Millionen zu kürzen und dafür die für den Nationalstrassenbau verfügbaren Mittel entsprechend zu erhöhen. Zu gegebener Zeit wollen Bundesrat und Kantonsregierungen prüfen, wie die ab 2016 jährlich frei werdenden Bundesmittel des NFA-Härteausgleichs den kantonalen Interessen entsprechend eingesetzt werden können. Diese Einigung ist eine für beide Seiten ausgewogene und konstruktive Lösung, die das Vertrauen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen stärkt.
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